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Campusalle 6
32657 Lemgo

hello@delta3.io

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Begriffsbestimmungen / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge der delta3 GmbH, Campusallee 6, 32657 Lemgo, Deutschland – im Folgenden: „delta3“. Die Begriffe „Auftrag“ und „Kunde“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet die jeweilige zwischen delta3 und Kunden vereinbarte Beauftragung unter Zugrundelegung dieser AGB, „delta3“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Kunde“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
(2) Diese AGB gelten nur dann nicht, wenn der Kunde ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit delta3 sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
(3) Die folgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
§ 2 Zustandekommen / Inhalt des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen delta3 und dem Kunden – im Folgenden gemeinsam: die „Parteien“ – kommt unter Einbeziehung dieser AGB zustande, wenn der Kunde delta3 einen Auftrag (schriftlich oder elektronisch, via Vertragsschluss im Internet) erteilt und delta3 diesen Auftrag annimmt.
(2) Der Vertrag wird aufgrund und im Umfang des Auftrages durchgeführt. Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien sind darüber hinaus ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) delta3 bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, durch die Software digital erlebbares Dienstleistungs- und Produktwissen anzubieten.
(2) delta3 ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz und Rechenkapazität Partner einzubeziehen. delta3 weist darauf hin, dass ausschließlich nach DSGVO handelnde Unternehmen als Provider eingesetzt wird, dessen replizierte Datenbanken innerhalb Deutschland liegen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet delta3 nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
§ 4 Softwareüberlassung
(1)Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der SOFTWARE im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst nur die im Auftrag beschriebenen Bereiche.
(2) delta3 beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.
(3) delta3 entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Patches verbessern.
(4) Für die technischen Voraussetzungen der Bereitstellung und notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem delta3 die SOFTWARE betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. 
§ 5 Nutzungsrechte an der SOFTWARE
(1)delta3 räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
§ 6 Einräumung von Speicherplatz
(1) delta3 überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird delta3 den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei delta3.
(2) delta3 trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) delta3 ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird delta3 tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird delta3 dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 7 Support
(1) Der Umfang des Supports wird gemäß der gegenständlichen Vereinbarung zwischen Kunde und delta3 beschrieben.
(2) delta3 wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der veröffentlichten Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.
§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. delta3 wird den Kunden umgehend über den Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird delta3 den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 95 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. 
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde muss u.a. selbst Fragen und Antworten definieren sowie Regeln erstellen; diese Aufgaben gehören nicht zu den Leistungspflichten von delta3. Soweit der Kunde delta3 Informationen und/oder Unterlagen zur Verwendung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung überlässt (insb. durch Eingaben von Fragen oder Verwendung von Produktfotos), versichert er hiermit, dass er zur Übergabe und Nutzung der Informationen und/oder Unterlagen berechtigt ist. Der Kunde stellt delta3 von etwaigen Forderungen Dritter für Eingriffe in deren Rechte (Schadensersatzforderungen o.ä.) frei.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt delta3 hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(7) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird delta3 dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 10 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, delta3 für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig und zahlbar. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von delta3.
(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der von delta3 erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. delta3 wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 11 Mängelhaftung/Haftung
(1) delta3 garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen von delta3 von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) delta3 ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte delta3 davon in Kenntnis setzen. delta3 hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Schadensersatzansprüche gegen delta3 sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, delta3, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet delta3 nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch delta3, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. delta3 haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(5) Für den Verlust von Daten haftet delta3 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) delta3 haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch delta3, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(7) Für die wettbewerbs-, kennzeichen- und/oder geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der Aufträge und/oder die marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Aufträge und sonstigen Arbeiten unter diesem Vertrag haftet delta3 nicht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Leistungen von delta3 sind auch dann vertragsgemäß erbracht, wenn es an deren rechtlicher Zulässigkeit oder deren Eintragungsfähigkeit fehlt. Der Kunde kann die rechtliche Zulässigkeit sowie gegebenenfalls die Eintragungsfähigkeit der Leistungen von delta3 auf eigene Kosten sachkundig überprüfen lassen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden (bzw. zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt) und kann von beiden Parteien nach Ablauf der festgelegten Laufzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit beendet werden. Sofern keine Partei eine Kündigung ausspricht, verlängert sich der Vertrag automatisch nach Ende der Vertragslaufzeit immer um jeweils weitere sechs (6) Monate und kann schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit beendet werden.
(2) Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt in diesem Fall mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats beendet werden.(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist delta3 insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS- Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 13 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Der Kunde wird bei der Nutzung der SOFTWARE die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. delta3 ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
(3) Der Kunde wird delta3 sofort darüber informieren, wenn er feststellt, dass die Daten unter den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz als Kategorien von Daten anzusehen sind oder solche Kategorien von Daten beinhalten, welche den jeweiligen Bestimmungen dieser Gesetze zum Datenschutz unterfallen und den Parteien dieser Vereinbarung somit weiterreichende Verpflichtungen auferlegen. Wenn eine entsprechende Information nicht vorliegt, geht delta3 davon aus, dass keine Pflichten bestehen und keine Vereinbarung gemäß Absatz 2 erforderlich ist.
(4) delta3 verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von delta3 als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von delta3 erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich delta3 vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) delta3 ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden, in Absprache mit dem Kunden auch Zitate und andere Inhalte.
(2) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Lemgo.

delta3

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